Warum das Zivilrecht beim Vorgehen gegen organisierten Bewertungsbetrug keine hinreichende Lösung und daher eine Verortung im Strafrecht notwendig ist, erklärt HolidayCheck.
Bereits seit vielen Jahren geht HolidayCheck mit allen verfügbaren Mitteln gegen organisierten Bewertungsbetrug durch sogenannte Bewertungs-Agenturen vor. Der Betrug durch das Verkaufen von Fake-Reviews wurde in den letzten Jahren nicht nur hochgradig professionalisiert, sondern hat sich längst zum höchst profitablen millionenschweren Geschäftsmodell entwickelt.
Der finanzielle Schaden dieses organisierten Betrugs für die VerbraucherInnen und die Wirtschaft ist schwer zu beziffern. KonsumentInnen messen bei ihren Kaufentscheidungen Bewertungen jedoch einen hohen Stellenwert bei, auch was das Thema Reisen angeht. So geben 71 Prozent der VerbraucherInnen an, dass Bewertungen wichtig bei ihrer Entscheidung für eine Urlaubsunterkunft sind. Beim Kauf von Elektronikgeräten sind es 55 Prozent, bei Hausgeräten messen immerhin 45 Prozent der Befragten den Bewertungen einen hohen Einfluss der Bewertungen auf die Kaufentscheidung bei.1 Die Einflussnahme durch Fake-Bewertungen kann und darf nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden. Nicht nur KundInnen werden hier massiv fehlgeleitet. Auch unter den Anbietern gibt es eine extreme Verzerrung, die in einem unfairen Wettbewerbsvorteil resultiert.
Warum das Zivilrecht nicht ausreicht
Im Rahmen der aktuell geltenden Rechtslage und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten gelingt es HolidayCheck nicht, rechtsgültige, zivilrechtliche Urteile gegen BewertungsfälscherInnen zu vollstrecken und dem Handeln der FälscherInnen Einhalt zu gebieten (Bsp: Urteil gegen Fivestar Marketing UG Aktenzeichen 17 HK O 1734/19). Die Bewertungs-Agenturen entziehen sich der Durchsetzung der Urteile, indem sie noch während der Verhandlung umfirmieren, GeschäftsführerInnen wechseln, Mittelsleute verschleiern und mit ihren geschäftlichen Meldedaten ins Ausland abwandern. So führen die Agenturen ihr rechtswidriges Geschäftsgebaren ungehindert fort und treten das deutsche Recht mit Füßen. Eine Verurteilung im Strafrecht würde nicht nur die Durchsetzung von Urteilen erleichtern, sondern auch in einer Vorbestrafung der BetrügerInnen resultieren. Diese hätte eine deutlich höhere Abschreckungswirkung als die Zahlung eines Ordnungsgeldes.
Die Forderung von HolidayCheck an das Bundesministerium für Justiz und an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist es daher, den Verkauf gefälschter Bewertungen im Strafrecht zu verankern. Der Tatbestand des Betruges ist bereits strafrechtlich verfolgbar. Betrug speziell durch gefälschte Bewertungen, der unzählige VerbraucherInnen schädigt, bis dato jedoch nicht. Für HolidayCheck ist jedoch klar: VerbraucherInnen müssen vom Staat besser vor gefälschten Bewertungen geschützt werden.
Vorschlag des Gesetzgebers geht nicht weit genug
Der von der Europäischen Union erlassene New Deal for Consumers2, der im Mai 2022 in das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) aufgenommen wird, kann in den Augen von HolidayCheck dazu beitragen, VerbraucherInnen im Netz zu schützen. Sicherlich gibt es auch eine Reihe von Portalen, die ihre Transparenz- und Informationspflicht gegenüber ihren KundInnen deutlich optimieren müssen. Wenn es jedoch um die Handhabe und Durchgriffsmöglichkeiten gegen BewertungsbetrügerInnen geht, ist auch diese Richtline nicht praktikabel und bleibt wirkungslos. Die neuen Gesetze werden nichts an der Tatsache ändern, dass es für Portale und VerbraucherInnen weiterhin unmöglich ist, gegen professionelle BewertungsfälscherInnen vorzugehen und ihr Recht gegen diese durchzusetzen. Die klare Forderung von HolidayCheck nach einer Eingliederung des Verkaufs gefälschter Bewertungen bleibt daher weiterhin bestehen.
Weitere Informationen, wie HolidayCheck gegen Bewertungsbetrug vorgeht finden Sie unter:
- https://newsroom.holidaycheck.de/null-toleranz-fuer-fake-bewertungen-der-pruefprozess-bei- holidaycheck
- https://newsroom.holidaycheck.de/holidaycheck-forderungen-des-bundeskartellamtes-gehen-nicht- weit-genug
- https://newsroom.holidaycheck.de/wegweisendes-urteil-fuer-urlauber-fake-bewertungen-sind- rechtswidrig-
Die Initiative „Gemeinsam gegen Fakebewertungen“ wurde im Herbst 2021 von HolidayCheck ins Leben gerufen. Das Ziel: Eine branchenübergreifende Allianz aus Unternehmen und Verbänden zu formen, die gemeinsam ein Zeichen gegen gefälschte Bewertungen setzt. Mehr zur Initiative und den Teilnehmern finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Über HolidayCheck
Das urlauberfreundlichste Unternehmen der Welt zu werden, das ist die Vision von HolidayCheck. Das online Buchungs- und Bewertungsportal ermöglicht es UrlauberInnen, dank authentischer Bewertungen, der Expertise des eigenen Reisebüros und dem Wissen der Community, den individuell passenden Urlaub zu finden und zu buchen. Grundlage sind über 10 Millionen Hotelbewertungen, ein eigenes TÜV-zertifiziertes Online-Reisebüro mit rund 150 ReiseexpertInnen sowie die Angebote von mehr als 90 Reiseveranstaltern und weiteren touristischen Anbietern. Viele hilfreiche Informationen und Inspiration finden UrlauberInnen auch im Reiseforum mit bis zu 2,9 Mio. BesucherInnen pro Monat und im HolidayCheck Online-Magazin Away. Die HolidayCheck AG ist eine Tochter der HolidayCheck Group, wurde im Jahr 2003 gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Bottighofen nahe der deutschen Grenzstadt Konstanz.
Pressekontakt
Nina Hammer
info@gemeinsamgegenfakebewertungen.de
Regine von Kameke
info@gemeinsamgegenfakebewertungen.de
1 https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/mms-overview-report-19-20_en.pdf
2 Richtlinie (EU) 2019/2161