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Alle Mitglieder der Initiative Gemeinsam gegen Bewertungsbetrug, die aktiv Bewertungen sammeln und/oder verwenden, verpflichten sich, die Vorgaben der Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161) nicht nur einzuhalten, sondern zu übertreffen. Die Richtlinie in ihrer aktuellen Form umfasst zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht und ist seit dem 28. Mai 2022 in Kraft. Sie basiert auf der Initiative „New Deal for Consumers“ mit der Verbraucherrechte EU-weit gestärkt werden. Vor allem im Online-Handel wird damit die Transparenz gegenüber KundInnen verbessert und betreffende Regelungen werden modernisiert.

Bei Verstößen gegen die Richtlinie drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Mit Umsetzung der Omnibus-Richtlinie müssen Händler und Plattformen bei Produktbewertungen angeben, ob diese auf ihre Echtheit geprüft werden. Wenn eine Überprüfung stattfindet, muss auch über das “Wie” informiert werden. Findet keine Überprüfung statt, muss auch dies transparent kommuniziert werden.

Den Mitgliedern der Initiative geht das nicht weit genug. Sie verpflichten sich deshalb dazu, Bewertungen vor der Veröffentlichung auf ihrer jeweiligen Plattform auf ihre Echtheit zu prüfen und diesen Prozess auch zu veröffentlichen. Damit sind die Anforderungen der Richtlinie übertroffen.

Von Verbänden, die der Initiative beitreten, wird erwartet, dass diese ihre Mitglieder proaktiv darauf hinweisen, welchen Schaden Fake-Bewertungen für VerbraucherInnen und die deutsche Marktwirtschaft verursachen. Zudem sollen sie ihren Mitgliedern proaktiv Handlungsempfehlungen aussprechen.

Viele Partner engagieren sich darüber hinaus, im Rahmen der Initiative, Lösungen zu entwickeln, die VerbraucherInnen im Internet noch besser vor Fake-Bewertungen schützen.

Mitglieder der Initiative haben die Möglichkeit, bei berechtigtem Zweifel an der Erfüllung des Code of Conducts durch ein potentiell neues Mitglied, vor dessen Aufnahme, Einspruch einzulegen. Der individuelle Sachverhalt wird geprüft und final über eine Aufnahme entschieden.